Sachverständiger für das Dachdeckerhandwerk

Unabhängige Begutachtung von Dachdeckungen und Dachabdichtungen

Gutachten für alle Fälle

Eric Dinges unterstützt Sie mit seiner beruflichen Kompetenz aus über 20 Jahren.

Gutachten für Bauherren

Gutachten für Gewerbekunden

Schiedsgutachten

Gutachten für private Bauherren

Ich unterstütze Sie im Falle eines Schadens oder wenn einmal bei der Ausführung etwas schiefgelaufen ist.
Durch gründliche Begutachtung aller betreffenden Bauteile und Schadensbilder kann die Ursache zügig ermittelt werden. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse kann dann ein belastbares Gutachten erstellt werden.

Gutachten für Gewerbekunden & Behörden

Im gewerblichen Bereich unterstütze ich bei der Problemfindung oder berate schon bei der Planung.
Die Begleitung zur Qualitätssicherung bei der Umsetzung einer Sanierung oder Neuerstellung beugt möglichen Fehlern und Problemen vor. Der enge Dialog mit Planer und Ausführenden steht hierbei im Vordergrund.

Schiedsgutachten: privat oder gewerblich

Sollte der Bauprozess einmal festgefahren sein und man kommt fachlich einfach nicht weiter bei der Fehlerbehebung, unterstütze ich unabhängig und objektiv bei der Gestaltung eines Lösungsweges.
Hierbei nehme ich die einzelnen Fäden der unterschiedlichen Ansätze und Meinungen auf und versuche eine gemeinsame und lösungsorientierte Basis zwischen Handwerker und Bauherren zu finden.

Gerichtliches Gutachten und selbstständiges Beweisverfahren

Eric Dinges ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Dachdeckerhandwerk bei der
Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main

Gerichte fordern einen Sachverständigenbeweis an, wenn spezielles Fachwissen zur Beurteilung von Tatsachen eingeholt werden muss, weil dem Gericht die Sach- und Fachkenntnis zur Beurteilung eines Sachverhaltes fehlt. Das Gericht bedient sich der Sach- und Fachkenntnis des Sachverständigen in seinem Bestellungsgebiet, um eine Entscheidung beziehungsweise ein Urteil fällen zu können!

Qualitätsicherung

fachliche Beratung und Überwachung bei der Umsetzung Ihrer Projekte

Jahrelange praktische Erfahrung

Sachverstand und Fachwissen

Qualitätsicherung bei Ihren Projekten

Die beste Art teure bauliche Fehler zu vermeiden ist, diese durch vorrausschauende Planung und zielgerichtete Überwachung im Vorfeld und während der Bauphase auszuschließen.
Ich suche den engen Kontakt zu Bauherrn, Planer und Ausführenden, um kooperativ und auf Augenhöhe die Probleme anzusprechen und Lösungen zu finden.
Sollte einmal etwas in falschen Bahnen laufen, so unterstütze ich die Lösungsfindung aktiv und zeige Lösungen auf Basis der allgemein anerkannten Regeln der Technik auf.

So helfe ich Ihnen

Qualitätsicherung dank strukturiertes und kooperatives Vorgehen

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Schritt 1

Erstgespräch
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Schritt 2

Ortstermin
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Schritt 3

Besprechung des weiteren Vorgehens

Bestandsaufnahme eines schadhaften Dachaufbaus.

Diese Tätigkeit bildet die Grundlage für eine sorgfältige Ermittlung des Ist-Zustandes einer Dachabdichtung oder einer Dacheindeckung. Sie ist die Grundlage, um feststellen zu können inwieweit eine Abweichung von den allgemein anerkannten Regeln der Technik vorliegt.

Bestimmung der Dachneigung auf einem Ziegeldach.

Dachdeckungen unterliegen bestimmten Regeldachneigungen, die sich in der Vergangenheit bewährt haben und in den einschlägigen Regelwerken wiederfinden. Die Einhaltung dieser Vorschriften garantieren die Regensicherheit bilden die Grundlagen für funktionierende und langlebige Dacheindeckungen.

Bestandsaufnahme mit Ursachenfeststellung bei einem Schadhaften Dachaufbau.

Im Nachgang werden die Materialien beurteilt und ggfls. von einem Labor auf Schad- oder Gefahrstoffe untersucht. Dies ermöglicht eine genaue Planung der Sanierungsmaßnahmen unter Einhaltung aller arbeitsschutzrechtlichen und baurechtlichen Vorschriften.

Beratung

Meine Erfahrung – Ihr Projekterfolg

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Ermittlung des genauen Bedarfs
Aufzeigen verschiedener Lösungsansätze
Unterstützung bei der Findung der besten Lösung

Beratung ist immer ein Dialog

Im Vorfeld ist es immer wichtig möglichst vollumfänglich alle Unterlagen, die vorhanden sind und den Fall betreffen sichten zu können. Einleitend ist ein Gespräch mit dem Kunden die Grundlage für das weitere Vorgehen.
Hierbei ist es wichtig möglichst unvoreingenommen einen Eindruck der genauen Lage zu bekommen.
Mit gezielten Fragen wird man schnell an den Kern des Problems vordringen.

So berate ich Sie

Von der ersten Einschätzung bis zur klaren Handlungsempfehlung

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Schritt 1

Unterlagenprüfung
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Schritt 2

Erstgespräch
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Schritt 3

Zielgerichtete Analyse

Sie benötigen einen Sachverständiger

Eric Dinges ist als vereidigter Sachverständiger für Sie da

Eric Dinges Sachverständiger für das Dachdeckerhandwerk | Dachdeckermeister

Sachverständiger Eric Dinges

Vor etwa 25 Jahren habe ich mich dem Dachdeckerhandwerk verschrieben, seit nunmehr 20 Jahren (Meisterjahrgang 2004 der Dachdeckerbundesfachschule in Mayen) bin ich Dachdeckermeister.

Nachdem ich den väterlichen Betrieb im Jahr 2015 übernommen habe, erweiterte ich meine Expertise im Jahr 2019 zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Dachdeckerhandwerk und stand seitdem vielen Bauherren helfend zur Seite.

So erreichen Sie ihren Sachverständiger

Unabhängige Begutachtung von Dacharbeiten und Dachkonstruktionen

Sie haben Frage?

Wir die passende Antwort

Was bedeutet „öffentlich bestellt und vereidigt“?
Ein öffentlich bestellter und Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist eine Person, die von einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung (z.B. Handwerkskammer) auf gesetzlicher Grundlage bestellt und vereidigt wurde.
Die öffentliche Bestellung bescheinigt dem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Öffentlich bestellte Sachverständige sind dazu verpflichtet, unabhängig und unparteiisch zu handeln.
Sie sollen den Gerichten, Behörden, der Wirtschaft und Allgemeinheit als besonders zuverlässige, glaubwürdige und sachkundige Personen zur Verfügung gestellt werden.
Darf ein Sachverständiger juristisch beraten?
Rechtsfragen darf ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger grundsätzlich nicht beantworten oder in dieser Richtung beraten.
Was kostet ein Gutachten?

Für die Sachverständigentätigkeit gibt es bis auf wenige Fachbereiche (z.B. die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und die Tätigkeit vor Gericht keine Gebührenordnung.
Deshalb sollte das Honorar vor Auftragsübernahme mit dem Sachverständigen ausgehandelt werden. Hierfür habe ich eine Honorarordnung zur Ansicht.

Wie bekomme ich einen Termin?
Bitte nehmen Sie am besten per E-Mail Kontakt mit mir auf. Aufgrund meiner Tätigkeit ist es mir nicht immer möglich telefonisch durchgängig erreichbar zu sein.